Der Regierungsrat hat heute an einer ausserordentlichen Sitzung die aktuelle Situation diskutiert und neue Massnahmen beschlossen. Ab morgen Dienstag, 27. Oktober 2020, gelten neu folgende Regelungen:
- Maskenpflicht bei gewerbsmässigen Personentransporten
- Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum
- Beschränkung auf höchstens 50 gleichzeitig anwesende Gäste in Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen
- höchstens vier Personen pro Tisch in Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen
- Verbot von Veranstaltungen mit über 30 Personen, wobei für Gemeindeversammlungen, für Sitzungen der kantonalen und kommunalen Parlamente sowie für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen Ausnahmen bestehen
- höchstens 15 Personen an privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden