Oktober 2020

Handlungsfähigkeit der Gemeinden sicherstellen

  • 30.10.2020

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie beeinflussen auch die politische Arbeit der Gemeinden. Mit einer neuen Notverordnung stellt der Regierungsrat deshalb die Handlungsfähigkeit der Gemeinden sicher.

Die derzeitigen Massnahmen des Bundes und des Kantons zur Bekämpfung des Coronavirus beeinflussen die Handlungsfähigkeit der Gemeinden. Bei etlichen Gemeinden bestehen bei der Durchführung von notwendigen Sitzungen der Behörden sowie von Gemeindeversammlungen erhebliche Bedenken.

Um zu vermeiden, dass die Gemeinden wegen des Verzichts auf notwendige Sitzungen handlungsunfähig werden, sollen ihnen erneut Alternativen für ihre Beschlussfassungen ermöglicht werden: Die Verordnung ermöglicht den Gemeindebehörden beispielsweise, mittels technischer Hilfsmittel (Videokonferenz und dergleichen) oder auf dem Zirkularweg Beschlüsse zu fassen. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, dass anstelle von Gemeindeversammlungen direkt Urnenabstimmungen durchgeführt werden können.

Die Verordnung tritt per sofort in Kraft. Sie gilt so lange wie nötig, höchstens jedoch für 1 Jahr. Der Regierungsrat hebt sie ganz oder teilweise auf, sobald die Anordnungen nicht mehr nötig sind.