Oktober 2020

Restkosten in der ambulanten Pflege – Lösung soll bis Ende Jahr stehen

  • 29.10.2020

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, der Verband Solothurner Einwohnergemeinden und das Departement des Innern wollen sich bis Ende Jahr einigen, wie mit Restkosten der freiberuflichen Pflegefachpersonen aus den Jahren 2011 bis 2018 umzugehen ist.

An einer Aussprache haben der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) und das Amt für soziale Sicherheit (ASO) vereinbart, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um den Umgang mit Restkosten der freiberuflichen Pflegefachpersonen aus den Jahren 2011 bis 2018 abschliessend zu regeln. Geleitet wurde diese Aussprache von Regierungsrätin Susanne Schaffner.  Ziel der Verhandlungen ist, bis Ende Jahr eine einvernehmliche und faire Lösung zu finden, die den Interessen aller involvierten Parteien Rechnung trägt.

Gegenstand der Verhandlungen soll insbesondere auch die Höhe bzw. die Berechnung der Abgeltungen sein. An der Aussprache wurde zudem zum Ausdruck gebracht, dass sowohl die Einwohnergemeinden als auch der Kanton die Arbeit der freiberuflichen Pflegefachpersonen anerkennen und als wichtigen Beitrag im Bereich der ambulanten Pflege betrachten.