Oktober 2020

Wichtiger Schulterschluss für die Mobilität von Fachkräften

  • 19.10.2020

Deutschland und die Schweiz erneuern ihr Abkommen zur gegenseiti-gen Anerkennung von Berufsabschlüssen. Der Regierungsrat begrüsst das Bestreben und beantragt zusätzlich die Anerkennung der Abschlüs-se an Höheren Fachschulen sowie der Berufsmaturitätsabschlüsse.

Hintergrund: Das heute gültige Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen stammt von 1937 und bedarf einer Erneuerung. Das Eidgenössische Departement hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen Bundesbehörden einen Entwurf für ein modernisiertes Abkommen ausgearbeitet, das auch den neuen Berufsbildern und den entsprechenden Ausbildungen Rechnung trägt.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass künftig alle Berufsabschlüsse gegenseitig anerkannt werden, wenn sie jeweils in der Schweiz und in Deutschland durch Bundesrecht geregelt sind. Er sieht darin einen grossen Mehrwert für die Berufsausübung, die berufliche Weiterbildung und die Mobilität der Fachkräfte im jeweils anderen Staat. Er beantragt zusätzlich die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse an Höheren Fachschulen, weil diese hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte hervorbringen und eine wichtige Säule der schweizerischen Tertiärbildung sind. Weiter beantragt der Regierungsrat die Anerkennung der schweizerischen Berufsmaturitätsabschlüsse durch Deutschland.

Darüber hinaus wird der Bundesrat ersucht, eine spätere Erweiterung des Abkommens auf Berufsabschlüsse im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer weiterzuverfolgen, vor allem bei Berufen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich.