In seiner Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über Velowege begrüsst der Regierungsrat insbesondere die Schaffung von direkten, sicheren, zusammenhängenden und attraktiven Velowegen. Die durch das Gesetz geförderte Koordination der Velowegnetze mit den Nachbarkantonen und dem Bund ist dem Kanton Solothurn ein wichtiges Anliegen. Zu den wichtigen neuen Bundesaufgaben gehört aus Sicht der Regierung auch die Förderung von Informationsmitteln (Kartenportale, Websites, Broschüren etc.), mit denen die Bevölkerung über Veloangebote in Kenntnis gesetzt werden kann.
Die im neuen Gesetz vorgegebene kantonale Planungspflicht für Velowegnetze erfüllt der Kanton Solothurn bereits heute. Dank des revidierten kantonalen Strassengesetzes kann der Kanton Solothurn zudem ab dem Jahr 2021 Velorouten von kantonaler Bedeutung bezeichnen und Beiträge an Massnahmen entlang dieser Routen ausrichten.
Bedenken äussert der Kanton Solothurn in Bezug auf den Begriff «Velowandern». Velofahren und Wandern sind unterschiedliche Aktivitäten, weshalb der Begriff «Wandern» dem bereits bestehenden Gesetz über die Fuss- und Wanderwege vorbehalten bleiben sollte.
Das signalisierte Velonetz für den Freizeitverkehr im Kanton Solothurn weist eine Länge von rund 580 Kilometer auf und besteht aus mehreren nationalen und regionalen Routen. Das Netz für den Alltagsverkehr verläuft auf oder entlang der Kantonsstrassen. Diese haben eine Gesamtlänge von 609 Kilometer. Das revidierte kantonale Strassengesetz ermöglicht dem Kanton, die Schliessung von Netzlücken abseits der Kantonsstrassen massgeblich mitzufinanzieren.