September 2020

Für mehr Sicherheit im Luftverkehr

  • 08.09.2020

Um festzustellen, ob Flugpersonal einsatzfähig ist, können neu verdachtsunabhängige Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Luftfahrtgesetzes.

Das Luftfahrtgesetz wird mit zwei neuen Bestimmungen ergänzt: In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kann die örtlich zuständige Polizei bei Besatzungsmitgliedern neu stichprobeweise Alkoholkontrollen durchführen. Die Massnahme dient dazu, die Flugfähigkeit von Flugbesatzungsmitgliedern festzustellen. Im Strassenverkehr haben sich solche präventive Massnahme bewährt. Auch im Luftverkehr ist die Massnahme geeignet, einen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.

Die zweite Änderung vereinfacht das Meldeverfahren zwischen Ärzteschaft beziehungsweise Psychologinnen und Psychologen und dem BAZL. Bestehen bei einem Mitglied des Flugbesatzungs- oder Lotsenteams Zweifel an der Eignung, die Tätigkeit sicher auszuüben, ist eine entsprechende Meldung neu ohne vorgängige Entbindung vom Berufsgeheimnis zulässig. Die Beschleunigung des Informationsflusses ermöglicht dem BAZL die rasche Anordnung der nötigen Massnahme. Im Interesse der Flugsicherheit ist diese Anpassung gerechtfertigt.

Der Regierungsrat befürwortet die Änderungen im Luftfahrtgesetz, da sie auf eine Erhöhung der öffentlichen Sicherheit abzielen.