September 2020

Kanton Solothurn schafft eigene Beratungsstelle Opferhilfe

  • 15.09.2020

Der Kanton Solothurn hat entschieden, die Leistungsvereinbarung zur Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn nur um ein Jahr, also bis Ende 2021, zu verlängern. Mit dem Betrieb einer eigenen Beratungsstelle Opferhilfe ab Mitte 2021 stärkt der Kanton Solothurn die Unterstützung von Opfern und ihren Angehörigen.

Die Beratungsstelle Opferhilfe Aargau Solothurn besteht seit 2011 als unabhängige Stelle innerhalb der Verwaltung des Kantons Aargau. Die aktuelle Leistungsvereinbarung des Kantons Solothurns mit dem Kanton Aargau läuft bis am 31. Dezember 2020. Beide Kantone planen, die Leistungsvereinbarung nur noch für das Jahr 2021 zu verlängern. Dabei sollen die Aufgaben schrittweise an den Kanton Solothurn übergehen.

Gemäss Schweizer Opferhilfegesetzgebung sind die Kantone verpflichtet, eine fachlich selbstständige öffentliche oder private Beratungsstelle zur Verfügung zu stellen. Der Kanton Solothurn initiiert per 1. Juli 2021 eine neue, eigene Beratungsstelle Opferhilfe. Sie soll die Opferhilfe im Kanton Solothurn einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen und für die Thematik sensibilisieren. Dadurch verspricht sich der Regierungsrat eine wesentliche Aufwertung der Unterstützung von Opfern und Angehörigen. Ausserdem ist eine lokal vernetzte Beratungsstelle vor Ort niederschwelliger zugänglich und besser in das strategische Gefüge des Kantons eingegliedert.

Der Solothurner Regierungsrat dankt dem Kanton Aargau für die gute und konstruktive Zusammenarbeit während der vergangenen Jahre.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau entscheidet im Laufe dieses Herbsts über die Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung um ein Jahr bis Ende 2021.

Weitere Informationen

Die Opferhilfe umfasst gemäss Gesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten folgende Punkte:

  • Beratung und Betreuung durch eine Beratungsstelle
  • Kostenbeiträge für die Soforthilfe sowie die längerfristige Hilfe
  • Finanzielle Leistungen im Rahmen von Genugtuung und Entschädigung
  • Besonderen Schutz und besondere Rechte im Strafverfahren

Die Fachstelle Opferhilfe des Amtes für soziale Sicherheit ist als kantonale Entschädigungsbehörde zuständig für die Bearbeitung von Gesuchen um Kostenbeiträge und um Entschädigungen sowie Genugtuungen von Opfern sowie von Angehörigen.