Die Vorlage zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der entsprechenden Verordnung tangiert mehrere Themenbereiche: Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung. Der Regierungsrat beschränkt sich in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zur Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer auf Teilbereiche, die für die solothurnische Verwaltung massgebend sind.
Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben
Ausgerichtete Subventionen sollen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben verwendet werden. Dagegen fordert der Regierungsrat mehr Klarheit bezüglich der Frage, welche Subventionen oder Leistungsabgeltungen mehrwertsteuerpflichtig sind. Eine klare gesetzliche Regelung soll verhindern, dass vom Kanton abgetretene Mittel aus Subventionen an Gemeinden oder Organisationen, an welchen nicht nur Gemeinwesen beteiligt sind, bezüglich der Mehrwertsteuerbelastung eine unterschiedliche Behandlung erfahren. Insbesondere ist zu vermeiden, dass Gemeinwesen gegenüber Dritten bevorzugt behandelt werden. Weiter kann eine betreffende steuerpflichtige Person die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer beantragen, sobald die Bedingungen hinsichtlich der Umsatzhöhe erfüllt sind. Diese Möglichkeit wird begrüsst, da auf diese Weise der administrative Aufwand kleiner wird.