September 2020

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht soll ausgewogener werden

  • 15.09.2020

Mit einer Gesetzesänderung soll das Verfahren bei Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen der Krankenversicherung umfassend verbessert werden. Angepeilt wird eine Lösung, die den Anliegen der Kantone, der Versicherten, der Versicherer und der Leistungserbringer ausgewogen Rechnung trägt. Der Regierungsrat stimmt den Anpassungen zu.

Die Gesetzesänderung sieht mehrere konkrete Verbesserungen vor: Junge Erwachsene sollen nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. Weiter sollen die Krankenversicherer die säumigen Versicherten höchstens vier Mal pro Jahr betreiben dürfen. Die Mehrheit der Kommission schlägt ausserdem vor, dass die Kantone keine Listen über die säumigen Prämienzahler mehr führen dürfen, wobei der Kanton Solothurn diese Liste bereits per 1. Januar 2020 abgeschafft hat. Stattdessen sollen die Krankenversicherer säumige Prämienzahlende neu in einem günstigeren Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers versichern. Schliesslich sollen die Kantone neu unter gewissen Voraussetzungen die Verlustscheine der Krankenversicherer übernehmen und selbst bewirtschaften können.

Zur Umsetzung einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Thurgau hat die ständerätliche Kommission für Sicherheit und Gesundheit einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verabschiedet. Im Grundsatz befürwortet der Solothurner Regierungsrat die Änderungen und Ergänzungen.