Der Voranschlag 2021 weist zwar noch einen kleinen operativen Ertragsüberschuss von 3,1 Mio. Franken aus. Mit der Abschreibung des Finanzfehlbetrages PKSO von 27,3 Mio. Franken liegt das Gesamtergebnis dann jedoch bei einem Aufwandüberschuss von 24,2 Mio. Franken. Der Cashflow (Bruttoertragsüberschuss) beträgt 65,4 Mio. Franken.
Vom Plus ins Minus
Mit der Umsetzung der Massnahmenpläne 2013 und 2014 konnte in den letzten Jahren eine sichtbare Verbesserung der Finanzlage eingeleitet und der Finanzhaushalt des Kantons stabilisiert werden. Die Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020 im Kanton Solothurn und die damit verbundenen tieferen Steuereinnahmen verschlechtern die Finanzlage des Kantons jedoch wieder. Hinzu kommen Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche auch im Jahr 2021 noch spürbar sein werden, wie z.B. durch höhere Kosten im Bereich Gesundheit und tiefere Steuererträge.
Der Regierungsrat und die Personalverbände haben am 25. August 2020 gemeinsam entschieden, auf eine Lohnerhöhung in Form eines Teuerungsausgleichs und einer Reallohnerhöhung zu verzichten. Dies in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation infolge der Corona-Pandemie auch im Vergleich zur stark betroffenen Wirtschaft.
Vergleich mit dem Voranschlag 2020 und der Rechnung 2019
Mit einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 24,2 Mio. Franken wird im Voranschlag 2021, wie bereits im Vorjahr ein leicht negatives Ergebnis ausgewiesen (Voranschlag 2020: 10,4 Mio. Franken). Dieser Aufwandüberschuss wird zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen.
Die Nettoinvestitionen liegen mit 113,9 Mio. Franken 23,5% unter dem Niveau des Vorjahres (2020: 148,9 Mio. Franken). Mit der weitgehenden Fertigstellung von Haus 1 des Neubaus des Bürgerspitals Solothurn konnte im Jahr 2020 eine kostenintensive Bauphase (VA20 45,5 Mio. Franken / VA21 7,5 Mio. Franken) abgeschlossen werden.
Wie im 2020 kann auch im 2021 ein Cashflow (Bruttoertragsüberschuss) ausgewiesen werden. Der Cashflow fällt mit 65,4 Mio. Franken um 11,5 Mio. Franken tiefer aus als im Vorjahr (2020: 76,9 Mio. Franken). Ein Cashflow bedeutet, dass die laufenden Ausgaben vollständig aus den laufenden Erträgen finanziert werden können.
Trotz den um 35 Mio. Franken tieferen Nettoinvestitionen kann im Voranschlag 2021 mit 57% ein nur leicht höherer Selbstfinanzierungsgrad als im Vorjahr (52%) erzielt werden. Die Nettoverschuldung wird aufgrund des Finanzfehlbetrages von 48,5 Mio. Franken weiter ansteigen.
Die Verschlechterung des Voranschlages 2021 gegenüber der Rechnung 2019 beträgt operativ 126,1 Mio. Franken. Tiefere Steuererträge und der höhere Staatsbeitrag für den Finanzausgleich aufgrund der kantonalen Umsetzung der STAF und höhere Gesundheitskosten übertreffen die höheren Bundesanteile (Gewinnausschüttung SNB, NFA-Gelder, Anteil direkte Bundessteuer) sowie die Minderaufwendungen bei den Pflegekosten.
Vorgaben der Finanzkommission
Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 22. April 2020 keine konkreten Vorgaben für den Voranschlag 2021 beschlossen. Infolge der Corona-Pandemie hatte der Regierungsrat zuvor an seiner Sitzung vom 24. März 2020 beschlossen, den IAFP 2021-2024 noch einmal zu überarbeiten und erst im Herbst zusammen mit dem Voranschlag 2021 zu verabschieden. Daher hat die Finanzkommission aufgrund der unsicheren Ausgangslage auf konkrete Vorgaben zur Erstellung des Voranschlags 2021 verzichtet.
Entwicklung der Finanzlage: IAFP 2021 - 2024
Beim Vergleich mit den Vorjahren sind insbesondere die Auswirkungen der beiden folgenden Kantonsratsvorlagen zu beachten:
- Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020
- Aufgabenentflechtung und Verteilschlüssel für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie für die Pflegekosten
Dazu kommen die mit grosser Planungsunsicherheit behafteten Zusatzkosten und Minderträge infolge der Corona-Pandemie.
Der IAFP 2021-24 zeigt den Trend der weiteren Entwicklung der Staatsfinanzen auf und ist geprägt durch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit Covid-19. Er geht von einem sehr vorsichtigen Szenario aus, was die Entwicklung der Wirtschaft und damit verbunden die Entwicklung der Steuereinnahmen anbelangt.
Ab dem Planjahr 2022 wird mit einer dreifach erhöhten Ausschüttung der Nationalbank gerechnet. Die tieferen Ausschüttungsbeträge, der auslaufende Motorfahrzeugsteuerzuschlag von 15% für die Gesamtverkehrsprojekte Solothurn/Olten, die auf der Basis der KOF-Studie vom Frühjahr 2020 berechnete Abnahme der Steuererträge, die höheren Gesundheits- und Bildungskosten (wegfallende Beteiligung der Einwohnergemeinden an den sonderschulischen Angeboten) führen zu einer weiteren Verschlechterung der Ergebnisse in den Folgejahren 2022 bis 2024.
Sofern in Bezug auf die sonderschulischen Angebote keine konsensfähige Lösung vorgelegt werden kann, kann der Kantonsrat die Geltungsdauer für die Beteiligung der Einwohnergemeinden bis 31.7.2026 verlängern. Aufgrund der Reform des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) per 1.1.2020 (STAF) erhält der Kanton Solothurn ab 2024 tiefere Beiträge aus dem Ressourcenausgleich (- 32,5 Mio. Franken), welche jedoch durch den Härtefallausgleich ab 2024 vermutlich zumindest teilweise aufgefangen werden können. Die vorliegenden Finanzplanzahlen weisen somit für das Jahr 2024 einen Aufwandüberschuss von 203,0 Mio. Franken aus. Die Nettoverschuldung wächst bis Ende 2024 auf 2,0 Mrd. Franken an.
Der nächste IAFP für die Jahre 2022-25 wird im Frühjahr 2021 vorgelegt werden. Dabei werden wir das zugrundeliegende Szenario anhand der weiteren Entwicklung der Pandemie aktualisieren und erste Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzlage ausloten.