Feuern im Freien

Das Feuern im Freien verursacht viel Rauch und trägt so zu den hohen Feinstaub-Belastungen bei. Der Rauch aus offenen Feuern enthält Russpartikel, welche die Gesundheit schädigen. Sie können über die Atemwege ins Blut gelangen und zu Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen führen. Auf das Feuern im Freien ist möglichst zu verzichten. Besser ist es, wenn Sie Wald-, Feld- und Gartenabraum kompostieren.

Verbrennen von trockenem Wald-, Feld- und Gartenabraum

Die Luftreinhalte-Verordnung lässt es zu, dass Feld- und Gartenabraum vor Ort verbrannt werden darf. Das Material muss aber ausreichend trocken sein und soll möglichst wenig Rauch verursachen. Die Nachbarschaft darf nicht durch übermässigen Rauch belästigt werden. Abfall darf nicht verbrannt werden.

Verbrennen von Waldrestholz

Das Verbrennen von Waldrestholz darf nur mit Bewilligung der zuständigen Forstbehörde erfolgen.

Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?

Alle Jahre wieder schmücken fast 80’000 Weihnachtsbäume die solothurnischen Wohnzimmer. Nachdem der mit viel Liebe und Aufwand geschmückte Baum so um den Dreikönigstag seine Schuldigkeit getan hat und bereits die ersten Nadeln verliert, muss der Weihnachtsbaum entsorgt werden - verbrennen?

Abfall verbrennen ist illegal

Beim Verbrennen von Abfall wie Papier, Karton, Kunststoffe, Verpackungsmaterial und Ähnlichem werden grosse Mengen von Schadstoffen freigesetzt, welche für Menschen, Tiere und Pflanzen schädlich sind. Auch Rest- und Altholz darf nicht im Freien verbrannt werden.

Brauchtums- und Grillfeuer

Nicht ausdrücklich verboten sind Brauchtums- und Grillfeuer. Insbesondere beim Grillieren im Freien muss aber darauf geachtet werden, dass die Nachbarschaft nicht mit Rauch und mit Grillgerüchen belästigt werden.

Offene Feuer im Rahmen von Löschübungen

Brände an ausgewählten Objekten im Rahmen von militärischen Übungen benötigen die Zustimmung des zuständigen Bundesamtes und des Amtes für Umwelt. Brände im Rahmen der Ausbildung von Feuerwehren, Zivilschutz oder zu Demonstrationszwecken benötigen die Zustimmung der Solothurnischen Gebäudeversicherung.