Stromleitungen / Trafostationen

Überall dort, wo Elektrizität erzeugt, transportiert und genutzt wird, entstehen elektrische und magnetische Felder. Je höher die Stromstärke und die Spannung und je kleiner der Abstand zu den Strom führenden Anlagen, desto stärker sind diese Felder. Im Bereich der Stromversorgungen treten die stärksten Belastungen in unmittelbarer Nähe von Transformatorenstationen und Hochspannungsleitungen auf. Diese elektromagnetischen Felder können die Gesundheit gefährden. Die Gesetzgebung sieht deshalb Anlagegrenzwerte für die verschiedenen Anlagen der Stromversorgung vor.

Zuständigkeiten

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, EStI

Für die Bewilligung von Stromversorgungsanlagen wie Frei- und Kabelleitungen, Transformatorenstationen und Unterwerken sowie Schaltanlagen der allgemeinen Stromversorgung und deren NIS-Beurteilung ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (EStI) zuständig.

Bundesamt für Verkehr, BAV

Für den Vollzug der NIS-Verordnung bei Anlagen des öffentlichen Verkehrs wie Fahrleitungsanlagen von Eisenbahnen und Strassenbahnen, Frei- und Kabelleitungen, Unterwerken und Schaltanlagen der Stromversorgung für Eisenbahnen sowie der Sendeanlagen der Eisenbahnen (z.B. GSM-Rail) ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig.

Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL

Der Vollzug der NIS-Verordnung bei Sende- und Radaranlagen der zivilen Luftfahrt obliegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).

Schweizerische Versicherungsanstalt SUVA

Für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor nichtionisierender Strahlung, die am Arbeitsplatz erzeugt wird, ist die SUVA zuständig.