Gestaltungs-/Erschliessungsplan
Gestützt auf Art. 47 Raumplanungsverordnung «hat die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, […] wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt». Nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten, auf den verschiedenen Planungsstufen erforderlichen umweltrechtlichen Abklärungen. Berücksichtigt sind dabei die Umweltbereiche im Zuständigkeitsbereich des AfU (USG, GSchG).
Gestaltungspläne bezwecken eine architektonisch und hygienisch gute, der Umgebung angepasste Überbauung, Gestaltung und Erschliessung zusammenhängender Flächen. Erschliessungspläne regeln die Erschliessung der Bauzone. Sie müssen gewährleisten, dass im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren die Umweltvorschriften eingehalten werden können. Bei Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, richten sich die Abklärungen nach dem UVP-Handbuch des BAFU.
Weitere Informationen
Kontakt
Frank Oberholzer, Tel. 032 627 21 68
Reto Zünd, Tel. 032 627 26 67
Amt für Umwelt
Werkhofstrasse 5 4509 Solothurn
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00