REP Oesch
Im Einzugsgebiet der Oesch gibt es heute verschiedene wasserwirtschaftliche Defizite: Wasserknappheit in trockenen Sommern; ungenügende Ökomorphologie der Gewässer; nicht sichergestellter Hochwasserschutz; ungenügende Wasserqualität; hoher Fremdwasseranfall in der Abwasserreinigungsanlage Emmenspitz. Mit dem Regionalen Entwässerungsplan (REP) Oesch sollen diese wasserwirtschaftlichen Probleme gelöst und die zu koordinierenden Massnahmen angepackt werden.
Partizipative Planungsphase
Ausgehend von einer Analyse des wasserwirtschaftlichen Handlungsbedarfs haben lokale Akteure im Sommer 2021 an einem Runden Tisch die anzustrebenden Stossrichtungen im Einzugsgebiet der Oesch festgelegt. Diese Stossrichtungen sind mit der zu Grunde liegenden Analyse des heutigen Zustands in einem wasserwirtschaftlichen Leitbild dokumentiert. 2022 wurde darauf aufbauend ein Massnahmenplan ausgearbeitet, welcher die priorisierten Stossrichtungen konkretisiert. Bei der Erarbeitung von Leitbild und Massnahmenplan wurden die betroffenen Gemeinden, Organisationen und kantonalen Fachstellen frühzeitig miteinbezogen.
Anhörung
Nach diesem zweijährigen partizipativen Prozess einigte sich der Runde Tisch im November 2022 auf die zu ergreifenden 12 übergeordneten Massnahmen. Diese Massnahmen durchliefen im Anschluss ein schriftliches Anhörungsverfahren bei den betroffenen Akteuren. Die Anliegen aus der Anhörung wurden – wo und soweit mit dem Sinn und Zweck des REP vereinbar – aufgenommen.
Definitiver Massnahmenplan
Am Runden Tisch vom 22. Juni 2023 stimmten die Vertreter der betroffenen Gemeinden und Organisationen dem bereinigten Massnahmenplan zu. Dieser finale Massnahmenplan berücksichtigt Schutz- und Nutzungsinteressen gleichermassen und ist wegweisend für den zukünftigen Umgang mit den Wasserressourcen in der Region. Er legt für jede Massnahme Verantwortlichkeiten, Fristen und die Finanzierung fest. Der so bereinigte Massnahmenplan wurde am 26. September 2023 vom Regierungsrat für behördenverbindlich erklärt.
Hauptdokumente
► Broschüre Massnahmenplan (Kurzfassung)
Die Broschüre gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über den REP Oesch und die umzusetzenden Massnahmen. Eine Übersichtstabelle in der Broschüre (vgl. S.6/7) zeigt, welche Akteure an welchen Massnahmen beteiligt sind.
12 Massnahmenblätter bilden den verbindlichen Kern des REP Oesch. Für jeden Massnahmentyp beschreibt ein Massnahmenblatt die zu ergreifenden Planungs- und Umsetzungsschritte. Diese 12 Massnahmenblätter sind nach Beschluss des Regierungsrats behördenverbindlich.
► Regierungsratsbeschluss (RRB): Verbindlicherklärung des Massnahmenplans
Massnahmenblätter einzeln
- N1 Mehr Grundwasser zur Bewässerung nutzen RWP (pdf, 232 KB)
- N2 Bewässerung mit Trinkwasser vereinheitlichen (pdf, 137 KB)
- N3 Wasserentnahmen koordinieren OG (pdf, 123 KB)
- N4 Wasserführung optimieren (pdf, 139 KB)
- N5 Bewässerungszeitpunkt und Infrastruktur optimieren (pdf, 139 KB)
- N6 Smarte Drainagen realisieren (pdf, 134 KB)
- S1 Gewässer aufwerten (pdf, 440 KB)
- S2 Beschattung durch Bestockung (pdf, 452 KB)
- S3 Grundwasserverluste reduzieren (pdf, 366 KB)
- S4 Brunnenwasser versickern (pdf, 348 KB)
- S5 Niederschlagswasser zurückhalten (pdf, 344 KB)
- HW Hochwasserschutz sicherstellen (pdf, 347 KB)
Anhang
- Anhang N1: Wasserverfügbarkeitskarten (pdf, 2.67 MB)
- Anhang S1: Projektbeschriebe / Aufwertungsmassnahmen (pdf, 7.19 MB)
- Anhang S2: Bestockungskarten (pdf, 39.18 MB)
- Anhang S5: Retention- / Versickerungspotential Pläne (pdf, 25.61 MB)
- Anhang S5: Retention-/Versickerungspotential Tabelle (pdf, 461 KB)
- Anhang HW: Projektbeschriebe Hochwasserschutzmassnahmen (pdf, 2.06 MB)
- Leitbild und Stossrichtungen für die Wasserwirtschaft (pdf, 3.92 MB)
- Anhörungsbericht (pdf, 529 KB)
- Übersichtstabelle Massnahmen (sortierbar) (xlsx, 21 KB)
Umsetzung
Der Runde Tisch beschloss am 22. Juni 2023, die Umsetzung der Massnahmen in Form einer regelmässig tagenden Wasserkommission zu begleiten. Die Wasserkommission Oesch setzt sich wie der Runde Tisch aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und Organisationen zusammen. Die administrativen Belange für die jährlichen Kommissionssitzungen werden dem Amt für Umwelt (AfU) übertragen. Die Wasserkommission gibt sich folgende Aufgaben:
- Die Wasserkommission unterstützt und überprüft die zielgetreue und termingerechte Umsetzung der Massnahmen. Insbesondere stellt sie sicher, dass bei der Umsetzung ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen gewahrt bleibt.
- Die Wasserkommission aktualisiert den Massnahmenplan und passt ihn bei Bedarf an.
- Die Wasserkommission bildet ein Forum für Konsultationen und den Erfahrungsaustausch.
- Die Wasserkommission bildet ein Bindeglied zu den Organisationen und Menschen im Einzugsgebiet.
- Die Wasserkommission erstattet einmal pro Legislaturperiode Bericht an das Departement über den Stand der Umsetzung. Das AfU bereitet diesen Bericht vor, die Wasserkommission verabschiedet ihn.