REP Oesch

Quelle: AfU

Im Einzugsgebiet der Oesch gibt es heute verschiedene wasserwirtschaftliche Defizite: Wasserknappheit in trockenen Sommern; ungenügende Ökomorphologie der Gewässer; nicht sichergestellter Hochwasserschutz; ungenügende Wasserqualität; hoher Fremdwasseranfall in der Abwasserreinigungsanlage Emmenspitz. Mit dem Regionalen Entwässerungsplan (REP) Oesch sollen diese wasserwirtschaftlichen Probleme gelöst und die zu koordinierenden Massnahmen angepackt werden.

Partizipative Planungsphase

Ausgehend von einer Analyse des wasserwirtschaftlichen Handlungsbedarfs haben lokale Akteure im Sommer 2021 an einem Runden Tisch die anzustrebenden Stossrichtungen im Einzugsgebiet der Oesch festgelegt. Diese Stossrichtungen sind mit der zu Grunde liegenden Analyse des heutigen Zustands in einem wasserwirtschaftlichen Leitbild dokumentiert. 2022 wurde darauf aufbauend ein Massnahmenplan ausgearbeitet, welcher die priorisierten Stossrichtungen konkretisiert. Bei der Erarbeitung von Leitbild und Massnahmenplan wurden die betroffenen Gemeinden, Organisationen und kantonalen Fachstellen frühzeitig miteinbezogen.

Anhörung

Nach diesem zweijährigen partizipativen Prozess einigte sich der Runde Tisch im November 2022 auf die zu ergreifenden 12 übergeordneten Massnahmen. Diese Massnahmen durchliefen im Anschluss ein schriftliches Anhörungsverfahren bei den betroffenen Akteuren. Die Anliegen aus der Anhörung wurden – wo und soweit mit dem Sinn und Zweck des REP vereinbar – aufgenommen.

Definitiver Massnahmenplan

Am Runden Tisch vom 22. Juni 2023 stimmten die Vertreter der betroffenen Gemeinden und Organisationen dem bereinigten Massnahmenplan zu. Dieser finale Massnahmenplan berücksichtigt Schutz- und Nutzungsinteressen gleichermassen und ist wegweisend für den zukünftigen Umgang mit den Wasserressourcen in der Region. Er legt für jede Massnahme Verantwortlichkeiten, Fristen und die Finanzierung fest. Der so bereinigte Massnahmenplan wurde am 26. September 2023 vom Regierungsrat für behördenverbindlich erklärt.

Hauptdokumente

Broschüre Massnahmenplan (Kurzfassung)

Die Broschüre gibt auf wenigen Seiten einen Überblick über den REP Oesch und die umzusetzenden Massnahmen. Eine Übersichtstabelle in der Broschüre (vgl. S.6/7) zeigt, welche Akteure an welchen Massnahmen beteiligt sind.

Massnahmenblätter

12 Massnahmenblätter bilden den verbindlichen Kern des REP Oesch. Für jeden Massnahmentyp beschreibt ein Massnahmenblatt die zu ergreifenden Planungs- und Umsetzungsschritte. Diese 12 Massnahmenblätter sind nach Beschluss des Regierungsrats behördenverbindlich.

Regierungsratsbeschluss (RRB): Verbindlicherklärung des Massnahmenplans

 

Umsetzung

Der Runde Tisch beschloss am 22. Juni 2023, die Umsetzung der Massnahmen in Form einer regelmässig tagenden Wasserkommission zu begleiten. Die Wasserkommission Oesch setzt sich wie der Runde Tisch aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und Organisationen zusammen. Die administrativen Belange für die jährlichen Kommissionssitzungen werden dem Amt für Umwelt (AfU) übertragen. Die Wasserkommission gibt sich folgende Aufgaben:

  • Die Wasserkommission unterstützt und überprüft die zielgetreue und termingerechte Umsetzung der Massnahmen. Insbesondere stellt sie sicher, dass bei der Umsetzung ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen gewahrt bleibt.
  • Die Wasserkommission aktualisiert den Massnahmenplan und passt ihn bei Bedarf an.
  • Die Wasserkommission bildet ein Forum für Konsultationen und den Erfahrungsaustausch.
  • Die Wasserkommission bildet ein Bindeglied zu den Organisationen und Menschen im Einzugsgebiet.
  • Die Wasserkommission erstattet einmal pro Legislaturperiode Bericht an das Departement über den Stand der Umsetzung. Das AfU bereitet diesen Bericht vor, die Wasserkommission verabschiedet ihn.