Hochwasserschutz / Revitalisierung

Überschwemmungen gehören zum natürlichen Charakter von Fliessgewässern. Bedingt durch die zunehmende Besiedlung in Gewässernähe und die intensivere Nutzung von Untergeschossen ist das Schadenpotenzial in den letzten Jahren aber deutlich angestiegen. Allein entlang der Aare zwischen Olten und Aarau und am Lauf der Emme auf Solothurner Kantonsgebiet hätten im Extremfall Schäden von mehr als 900 Mio. Franken eintreten können. Um den Schutz der Menschen und den Schutz von erheblichen Sachwerten zu verbessern, hat der Kanton Solothurn ab 2009 Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte an der Aare und an der Emme umgesetzt und im Herbst 2020 abgeschlossen. Abgeschlossen ist auch ein Teilprojekt an der Dünnern in Herbetswil. 

Ende September 2025 hat die Solothurner Stimmbevölkerung dem grossen Hochwasserschutzprojekt an der Dünnern im Gäu zugestimmt. Die erste Etappe auf dem Gemeindegebiet von Oensingen ist bereits in Planung.

Hochwasserschutz und aufgewertete Gewässer als Ziel

Bäche und Flüsse sind heute auf weiten Strecken kanalartig verbaut, fliessen entlang befestigter Ufer oder gar unterirdisch. Es fehlt an natürlichen Überschwemmungsflächen zum Rückhalt der Hochwasser und generell an genügend Raum für die Gewässer. Hochwasserereignisse der letzten Jahrzehnte haben es gezeigt – Fliessgewässer lieben die engen Korsetts nicht.

Die Wasserbaugesetzgebung von Bund und Kanton schreibt deshalb vor, dass Hochwasserschutz nicht mehr allein durch Verbauung erfolgen darf. Fliessgewässern soll mehr Raum zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der dichten Besiedlung, dem knappen Boden und den Eigentumsverhältnissen kann jedoch der angestrebte Raumbedarf nicht immer umgesetzt werden.

Wasserbauprojekte unter Federführung der Gemeinden

Die Arbeitshilfe «Kantonales Nutzungsplanverfahren inkl. Baubewilligung bei Wasserbauprojekten» dient Gemeindebehörden und Planungsbüros als praxisorientierte Unterstützung bei der Planung von Wasserbauprojekten. Sie bietet einen Überblick über die verschiedenen Verfahren sowie die Abfolge der wesentlichen Planungsschritte im Nutzungsplanverfahren. Zudem beschreibt sie die Anforderungen an den Inhalt von Plänen und Bericht von Wasserbauprojekten, um eine einheitliche und vollständige Einreichung der Dossiers an die kantonalen Behörden zu fördern.