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Sperrung Halterdaten
Ergebnis
Auskunftssperre über Kontrollschilder
Beschreibung
Will eine Person die Bekanntgabe ihrer Halterdaten an private Personen und Organisationen sperren lassen, hat sie dies der Motorfahrzeugkontrolle schriftlich mitzuteilen. Die Halterdaten können dann nicht über Internet abgefragt werden.
Formulare
- Gesuch um Sperrung der Halterdaten (pdf, 543 KB)
Hinweis
Die Sperrung umfasst alle unter dem Namen des gleichen Halters zugelassenen Fahrzeuge. Kommen später weitere Fahrzeuge/Kontrollschilder hinzu, muss dafür kein neues Gesuch eingereicht werden. Es genügt wenn Sie uns eines der unter Ihrem Namen zugelassenen Kontrollschilder angeben.
Nach der Sperrung werden die Daten nur noch an Behörden weitergegeben, die Angaben von Amtes wegen benötigen.
Zuständigkeit
Motorfahrzeugkontrolle MFK, Fahrzeugzulassung
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
Die Sperrung von Halterdaten ist kostenlos.
Rechtliche Grundlagen
Art. 89g des Strassenverkehrsgesetzes vom 19.12.1958 (SVG; SR 741.01)
Weitere Angaben zur Leistung, Synonyme
Auskunftssperre, Sperrrecht bei der Motorfahrzeugkontrolle, Datenschutz, Sperrung der Halterdaten