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Gesuch um Kostengutsprache für ausserkantonale Not- oder Schutzunterkunft
Ergebnis
Übernahme der Kosten für ausserkantonale Not- oder Schutzunterkunft durch die Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn
Beschreibung
Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz – Gesuch um Kostengutsprache für Not- oder Schutzunterkunft (ausserkantonal)
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Gesellschaft und Soziales Beratungsstelle Opferhilfe Kanton Solothurn
Vorbedingungen
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein und glaubhaft gemacht werden:
- Es handelt sich um ein Opfer oder eine Angehörige / einen Angehörigen im Sinne des Opferhilfegesetzes,
- die Unterstützungsbedürftigkeit ist eine unmittelbare Folge der Straftat,
- die Leistung ist sinnvoll und zweckmässig und
- es hat keine andere Person oder Institution eine Leistungspflicht (Grundsatz der Subsidiarität)
Erforderliche Dokumente
Keine
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Die Richtlinien stützen sich auf das Gesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz, OHG; SR 312.5), die Verordnung über die Hilfe an Opfer vom Straftaten vom 27. Februar 2008 (Opferhilfeverordnung, OHV; SR 312.51), die interkantonalen Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellenkonferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG; Empfehlungen SVK-OHG) sowie das Sozialgesetz vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) und die Sozialverordnung vom 29. Oktober 2007 (SV; BGS 831.2).