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Kostengutsprache für Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz
Ergebnis
Kostengutsprache für opferhilferechtliche Leistungen im Rahmen der Soforthilfe.
Beschreibung
Gesuch um Kostengutsprache für opferhilferechtliche Leistungen im Rahmen der Soforthilfe.
Formulare
Zuständigkeit
Beratungsstelle Opferhilfe des Kantons Solothurn
Vorbedingungen
Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist sind, können ein Gesuch um Kostenbeiträge stellen.
Erforderliche Dokumente
Es gibt keine Dokumente, welche in jedem Fall einzureichen sind.
Kosten
Das Gesuch und die Kostengutsprache sind kostenlos.
Frist
Keine
Dauer
Kontaktaufnahme und Entscheid über Erteilung der Kostengutsprache innerhalb der nächsten Tage.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (Opferhilfegesetz, OHG; SR 312.5).
Weiterführende Informationen und Dokumente
Weitere Informationen und Kontakt für Unterstützung bei der Einreichung des Gesuchs: https://opferhilfe.so.ch/