Kindertagesstätten und Horte

Kindertagestätten umfassen die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und richten sich an Babys ab drei Monaten sowie Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.

Horte sind ganztägige und modular aufgebaute Betreuungseinrichtungen, die sich an Kindergarten- und Schulkinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit richten. Sie bieten Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Unterricht eine Tagesstruktur.

Möchten Sie eine Kindertagesstätte oder einen Hort eröffnen? Hier finden Sie Informationen zur Bewilligungspflicht und zur Aufsicht über die Kindertagesstätten und Horte.

Bei Bedarf bietet der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend gerne ein Beratungsgespräch an und berät Sie in Ihrem Projekt. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch oder per Mail bei uns.

Bewilligungspflicht und Aufsicht

Kindertagesstätten und Horte benötigen eine Bewilligung des Kantons wenn sie mindestens sechs Plätze für Kinder im Vorschul-, Kindergarten- und Schulalter anbieten und regelmässig während mindestens 20 Stunden in der Woche geöffnet sind.

Kindertagesstätten und Horte benötigen eine Bestätigung der Aufsichtsbehörde des Kantons Solothurn, zuständig ist der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend. Der Kanton überprüft die Kindertagesstätten und Horte und stellt eine Bewilligung aus.

Die Bewilligung muss vorliegen bevor der Betrieb aufgenommen wird. Die Trägerschaft und die Kita-Leitung müssen mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung ein Gesuch und die erforderlichen Unterlagen beim Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend einreichen.

Kindertagesstätten und Horten unterstehen der Aufsicht. Dazu besucht eine Fachperson die Kindertagesstätten und Horte in regelmässigen Abständen.

Richtlinien

Die kantonalen Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten geben einen Überblick über das Bewilligungs- und Aufsichtsverfahren, die Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen und die Anforderungen an eine Kindertagesstätte beziehungsweise an einen Hort. Sie basieren auf der Pflegekinderverordnung des Bundes (PAVO)

Finanzielle Unterstützung

Der Aufbau und Betrieb einer Kindertagesstätte beziehungsweise eines Hortes ist mit Kosten verbunden. Der Kanton Solothurn stellt neuen sowie bestehenden Kindertagesstätten und Horten, aus dem Adolf Schläfli- Fonds einen Startbeitrag zur Verfügung. Dazu stellen Sie ein Gesuch an die Abteilung Swisslos-Fonds des Departements des Innern

Der Bund richtet im Rahmen des Bundesgesetzes über die Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung Beiträge zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder aus. Weiterführende Informationen finden Sie unter familienergänzende Betreuungsplätze