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Tages- und Pflegefamilien: Änderungen melden
Ergebnis
Meldepflicht bei Veränderung der Verhältnisse
Beschreibung
Tagesfamilien unterstehen der Meldepflicht, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren regelmässig und während mindestens 16 Stunden pro Woche betreuen. Hier melden Sie Änderungen in den Verhältnissen der Tages- oder Pflegefamilie.
Formulare
Zuständigkeit
Amt für Gesellschaft und Soziales Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend
Vorbedingungen
Keine. Gemäss Art. 9 PAVO müssen Veränderungen, welche das Pflegeverhältnis in irgendeiner Form betreffen, der Aufsichtsbehörde durch die Pflegefamilie unverzüglich gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere die Veränderung der Wohn- oder Lebenssituation, der Familiensituation oder der Gesundheit.).
Erforderliche Dokumente
Gegebenenfalls Privatauszug. Muss von den im gleichen Haushalt lebenden, volljährigen Personen zwingend eingereicht werden und darf nicht älter als 6 Monate sein.
Kosten
Keine
Frist
Die Pflegeeltern haben der Behörde alle wichtigen Veränderungen der Verhältnisse unverzüglich zu melden.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekinder PAVO vom 19. Oktober 1977 (Stand am 23. Januar 2023).