Busse und Geldstrafe
Wurde eine straffällige Person zu einer Busse oder Geldstrafe verurteilt, muss sie eine Geldleistung an den Staat entrichten. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Busse und der Geldstrafe.
Busse
Die Busse ist eine Strafe, bei welcher ein genau bestimmter Geldbetrag innert 30 Tagen zu bezahlen ist. Die Busse ist immer eine unbedingte Strafe. Wird sie nicht bezahlt, so muss die verurteilte Person anstelle des Geldbetrags eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag bis höchstens drei Monaten antreten. Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, wenn die Busse nachträglich bezahlt wird.
Geldstrafe
Eine Geldstrafe wird bei Vergehen und Verbrechen in Form von Tagessätzen ausgesprochen. Die Anzahl der Tagessätze bemisst sich nach dem Verschulden und liegt zwischen drei und 180 Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der straffälligen Person zum Urteilszeitpunkt. Ein Tagessatz entspricht grundsätzlich mindestens 30 und höchstens 3’000 Franken.
Eine Geldstrafe kann bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Zudem kann eine bedingte Geldstrafe mit einer unbedingten Busse kombiniert werden. In diesem Fall spricht man von einer Verbindungsbusse. Ein teilbedingter Vollzug einer Geldstrafe ist ausgeschlossen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Geldstrafen oder Bussen in gemeinnütziger Arbeit zu verbüssen. Bezahlt eine verurteilte Person die Geldstrafe nicht innert Frist, so tritt die Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe entfällt, wenn die Geldstrafe nachträglich bezahlt wird.