Teilbedingte Freiheitsstrafe
Bei einer teilbedingten Freiheitsstrafe wird die Strafdauer in einen unbedingten und bedingten Teil aufgeteilt. Dabei wird der bedingte Teil für die Dauer der Probezeit aufgeschoben und der unbedingte Teil ganz vollzogen. Ein teilbedingter Vollzug ist bei Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren möglich. Beide Teile müssen mindestens je sechs Monate betragen.
Ziel der teilbedingten Freiheitsstrafe ist, dass das Risiko der erneuten Straffälligkeit reduziert wird. Sie kann auch in Form von Halbgefangenschaft oder Elecotronic Monitoring vollzogen werden.