Befreiung Krankenversicherungspflicht

Stethoskop auf Geldnoten

Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder in der Schweiz wohnt, ist krankenversicherungspflichtig und hat eine Krankenversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) abzuschliessen.

In bestimmten Ausnahmen kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Achtung: Ausser den der Militärversicherung unterstellten Bundesbediensteten (Schweizer Armee) können sich ausschliesslich ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie im Merkblatt für zuziehende Personen unter «Dokumente».

Wo stelle ich einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht?

Einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht können Sie bei der «Gemeinsamen Einrichtung KVG» mit Sitz in Olten stellen.

Diese bearbeitet im Auftrag des Kantons Solothurn die Anträge. Auf dem Webportal werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Das Ausfüllen des Antrages benötigt durchschnittlich 11 Minuten.

Wann muss ich einen Antrag stellen?

Der Antrag um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht müssen Sie vorgängig oder spätestens bis 3 Monate nach ihrem Umzug in den Kanton Solothurn und/oder nach der Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit im Kanton Solothurn einreichen.

Die Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Wohnbevölkerung gegen Krankheit versichert ist. Beachten Sie dazu auch das Handbuch für die solothurnischen Gemeinden betreffend Versicherungspflicht auf der Webseite des Amtes für Gemeinden.