Betäubungsmittel

Für Arzneimittel, die der Betäubungsmittelkontrolle unterstehen, gelten besondere Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Gemäss Betäubungsmittelkontrollverordnung bestehen beim Verordnen Mengenbegrenzungen (Art. 47 Abs. 3). Die verschriebene Menge darf nicht über den Bedarf für die Behandlung während eines Monates hinausgehen. Wenn es die Umstände rechtfertigen, kann eine Menge verschrieben werden, die für die Behandlung während höchstens drei Monaten ausreicht. Der verschreibende Arzt hat in diesem Fall die genaue Dauer der laufenden Behandlung auf dem Rezept anzugeben.
Weitere Informationen zu Betäubungsmitteln finden Sie auf der Website von Swissmedic.
Betäubungsmittel-Rezeptformulare können Sie beim Gesundheitsamt des Kantons Solothurn bestellen: Telefon 032 627 93 71 oder gesundheitsamt@ddi.so.ch.