Humanforschung

Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen regelt die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers.
Eine Bewilligung der zuständigen Ethikkommission ist erforderlich für

  • die Durchführung eines Forschungsprojekts,
  • die Weiterverwendung von biologischem Material,
  • gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken bei fehlender Einwilligung,
  • Information über das Widerspruchsrecht.

Für den Kanton Solothurn zuständig ist die Ethikkommission der Nordwest- und Zentralschweiz mit Sitz in Basel.

Studien, klinische Versuche mit Heilmitteln

Gemäss Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln beurteilt die Ethikkommission der Nordwest- und Zentralschweiz für den Kanton Solothurn zudem

  • Studien mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln,
  • Studien mit zugelassenen Arzneimitteln für neue Indikationen, Applikationsformen oder Dosierungen sowie
  • Prüfungen von neuen Untersuchungsmethoden oder Behandlungstechniken

und erteilt allfällig eine Studienbewilligung. Zur Eingabe dient das Gesuch zur Bewilligung eines klinischen Versuchs bei der Swissmedic. Auch weitere Anleitungen sind dort abrufbar.