Verschreibung, Abgabe und Verkauf
Apotheken und Drogerien sowie Praxisapotheken von Ärztinnen und Ärzten, Naturheilpraktiker/-innen und Zahnärztinnen und Zahnärzten werden vom Gesundheitsamt bewilligt und beaufsichtigt.
Verschreibung
Heilmittel dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren verschrieben werden, Betäubungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen von Ärztinnen und Ärzten. Die Voraussetzungen dazu werden im Merkblatt «Wer darf im Kanton SO Arzneimittel verschreiben?» erläutert (siehe graue Box «Dokumente»).
Abgabe und Verkauf

Öffentliche Apotheken
In Apotheken und Drogerien dürfen nur Präparate abgegeben werden, die dem Heilmittelgesetz oder dem Lebensmittelgesetz entsprechen. Zu Nahrungsergänzungen dürfen keine Heilanpreisungen und auch keine Werbung als Schlankheitsmittel gemacht werden. Mit dem Auflegen von Prospekten, die medizinische Indikationen enthalten, wird gegen diese Vorschrift verstossen. Im Zweifelsfall entscheidet der Kantonschemiker am Standort des Inverkehrbringers, ob ein Produkt verkehrsfähig ist.
Wenn ein Arzneimittelmissbrauch oder eine Rezeptfälschung vermutet wird, ist dies der Abteilung Gesundheitsversorgung des Gesundheitsamtes (gesundheit.bab@ddi.so.ch) zu melden.
Rabatte auf Arzneimitteln sind zulässig, wenn damit kein Mengenanreiz verbunden ist. Demzufolge sind befristete Rabatt- oder Tiefpreisangebote untersagt, insbesondere für Analgetika, Schlafmittel, Sedativa, Laxantien und Anorexika.
Ärztliche Rezepte dürfen nur in Apotheken ausgeführt werden. Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, als Beitrag zur Arzneimittelsicherheit Rezepte vor der Ausführung mindestens nach folgenden Kriterien zu beurteilen
- Vollständigkeit
- Rezeptgültigkeit
- Dosierungsstärke und -intervall
- Galenische Form (Applikationsform)
- Therapiedauer und Abgabemenge
- Interaktionen (Wechselwirkungen mit anderen angewendeten Arzneimitteln)
- Potentiell auftretende unerwünschte Wirkungen
- Risikofaktoren und Kontraindikationen
- Adhärenz (Einhaltung der gemeinsam gesetzten Therapieziele von Patient/-innen und behandelnden Personen)
Ohne Angabe sind Rezepte 6 Monate gültig. Dauerrezepte sind 1 Jahr gültig.
Dienstplan der öffentlichen Apotheken an Sonn- und Feiertagen
Die Apotheken in und rund um Olten sowie in und rund um Solothurn bieten an Sonn- und Feiertagen i.d.R. zwischen 10 Uhr und 12 Uhr (an einzelnen Tagen und Orten ganztags) erweiterte Öffnungszeiten an. Der Dienstplan der öffentlichen Apotheken an Sonn- und Feiertagen ist auf der Homepage des Apothekervereins Solothurn (https://www.avso.ch/, unter «Notfalldienstplan») ersichtlich.