Aufsichtsanzeigen
Es liegt im Interesse des Kantons, dass sich die KESB rechtmässig und einwandfrei verhalten und richtig funktionieren. Im Rahmen einer Aufsichtsanzeige können Sie jedes Tun oder Unterlassen der KESB anzeigen. Mit einer Aufsichtsanzeige können namentlich Rechtswidrigkeit, Unzweckmässigkeit, fehlende Wirtschaftlichkeit oder auch die Umgangsformen gerügt werden.
Einen Entscheid der KESB im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde jedoch nicht korrigieren, hierzu ist das Verwaltungsgericht zuständig. Mit einer Aufsichtsanzeige können Sie auch keine persönlichen Interessen durchsetzen. In einem Aufsichtsanzeigeverfahren stehen Ihnen keine Parteirechte zu, das heisst, Sie können weder Beweisanträge stellen noch Akteneinsicht verlangen. Kosten haben Sie aber keine zu tragen.
Eine Aufsichtsanzeige einreichen
Das Tun oder Unterlassen, das Sie anzeigen wollen, müssen Sie genau bezeichnen und – soweit möglich – belegen. Die aufsichtsrechtliche Anzeige ist an folgende Adresse zu richten:
Departement des Innern
Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung, in welcher Sie über das weitere Vorgehen informiert werden. Zudem werden Sie zu gegebener Zeit über die Erledigung der Aufsichtsanzeige schriftlich informiert.