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Familiennachzug von EU/EFTA-Angehörigen beantragen
Ergebnis
Bei einer Bewilligung erhält der Kunde per Post eine Einreiseermächtigung während bei einer Ablehnung eine Verfügung mit den Ablehnungsgründen zugestellt wird.
Beschreibung
Die Wohnsitznahme für Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen ist bewilligungspflichtig.
Formulare
Hinweis
- Die Einreichung des Onlineformulars ist derzeit EU/EFTA-Bürgern für den Familiennachzug oder die Vorbereitung der Heirat in der Schweiz vorbehalten.
- Für die Einreichung mittels Onlineformular benötigen Sie eine SwissID.
Zuständigkeit
Migrationsamt, Familiennachzug
Vorbedingungen
Der/Die in der Schweiz ansässige EU/EFTA-Bürger/in muss Arbeitnehmer sein oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufkommen zu können.
Erforderliche Dokumente
Dokumente des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin
- Bescheinigung der Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaats, mit welcher das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt wird (Eheurkunde, Geburtsurkunde, Familienregisterauszug), mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung
- sämtliche Scheidungsurteile mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung
- aktueller Arbeitsvertrag
- Einkommensbelege der letzten vier Monate
- Kopie Mietvertrag oder Nachweis Wohneigentum
Dokumente der nachzuziehenden Person/en
- Kopie einer gültigen ID-Karte / gültigen Reisepasses
- Kopie der gültigen Aufenthaltsbewilligung / des gültigen Visums eines Schengen-Staates, falls vorhanden
- sämtliche Scheidungsurteile mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung (*)
- Geburtsurkunden sämtlicher nachzuziehender Kinder (*)
- Nachzug von Kindern getrenntlebender Eltern: Sorgerechtsnachweis mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung (*) und bei gemeinsamer elterlicher Sorge notariell beglaubigte Einwilligung des anderen Elternteils für die Übersiedlung in die Schweiz, mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung (*)
Drittstaatsangehörige, die für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz der Visumspflicht unterstehen, müssen die mit (*) gekennzeichneten Dokumente via zuständige Schweizer Vertretung im Ausland einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist und je nach Konstellation weitere Dokumente verlangt werden können.
Kosten
Für den Erlass einer Verfügung können Gebühren von CHF 50.00 bis CHF 1'500.00 erhoben werden (§52 des kantonalen Gebührentarifs, BGS 615.11). Die Kosten berechnen sich nach dem verursachten Aufwand. Durch Ihre Mitwirkung können Sie die Kosten tief halten.
Frist
keine
Dauer
3 Wochen bis 3 Monate
Rechtliche Grundlagen
Art. 3 Anhang 1 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit SR 0.142.112.68
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Antrag ausfüllen
- Entscheid abwarten
Nach Bewilligung Einreise der Familie.