Kulturförderung
Grundsätze der solothurnischen Kulturförderung
Der Kanton Solothurn fördert hauptsächlich Personen, Projekte, Programme, Veranstaltungen, Institutionen, die in einem engen Bezug zum Kanton Solothurn stehen.
Der Kanton Solothurn fördert vorzugsweise Projekte, die zur Hauptsache durch Leistungen von Dritten und Eigenleistungen realisiert werden (Subsidiaritätsprinzip). Projekte werden nur unterstützt, wenn sie qualitativ überzeugen und die Realisierungskosten angemessen sind.
Kuratorium für Kulturförderung: Neue Mitglieder gesucht!
Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung ist ein im Auftrag des Regierungsrates tätiges Fachgremium von Kultursachverständigen. Die Mitglieder des Kuratoriums beraten den Regierungsrat bei der Förderung, Unterstützung und Vermittlung des zeitgenössischen kantonalen Kunst- und Kulturschaffens, und sie setzen sich für die Pflege der kulturellen Traditionen und des kulturellen Austauschs unter den Regionen des Kantons ein. Die Mitglieder des Kuratoriums verfolgen aufmerksam die kulturellen und künstlerischen Entwicklungen der Kunst- und Kulturschaffenden des Kantons Solothurn. Die laufende Amtsperiode des Kuratoriums läuft per Ende Juli 2025 aus. Aus diesem Grund werden für diese anspruchsvolle Aufgabe erneut engagierte Persönlichkeiten gesucht.
Neben den bisherigen Mitgliedern, die wieder antreten, werden 13 frei werdende Sitze öffentlich ausgeschrieben. Diese Sitze verteilen sich auf fünf der sechs Fachkommissionen: Foto und Film, Kulturpflege, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz.
Interessierte können sich bis zum 20. Januar 2025 bei der Geschäftsstelle des Kuratoriums melden. Wahlbehörde des Kuratoriums ist der Regierungsrat des Kantons Solothurn. Detaillierte Informationen für die Bewerbung befinden sich in der Ausschreibung.
- Ausschreibung (pdf, 87 KB)