kommunale Musikschulen

Die kommunalen Musikschulen sind ein bedeutendes, freiwilliges Bildungsangebot. Rund zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen besuchen den Unterricht an den Musikschulen und pflegen damit ihre musikalische Bildung ergänzend zum Musikunterricht in der Volksschule. Mit der Neugestaltung des kantonalen Finanzausgleichs wurde die kantonale Unterstützung der kommunalen Musikschulen gesetzlich neu mit Pauschalbeiträgen geregelt.

Die Besoldung für Musiklehrpersonen ist in der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) der jeweiligen Gemeinde zu reglen. Eine Muster-DGO für Gemeinden finden Sie auf der Website des Amtes für Gemeinden.