Zurück
Meldung Änderung Auszahlungskonto
Ergebnis
Das Auszahlungskonto für Steuerrückerstattungen wird geändert, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind
Beschreibung
Über dieses Webformular kann eine Änderung des Auszahlungskonto für Steuerrückerstattungen beantragt werden. Lautet das Konto auf eine Drittperson oder Firma, so ist dies im Formular entsprechend anzugeben. Es findet eine Prüfung bezüglich der Bevollmächtigung statt.
Formulare
Hinweis
Für die Bearbeitung wird die PersID und die persönliche E-Mail-Adresse benötigt. Die IBAN-Nummer ist ohne Trennzeichen und in Grossbuchstaben zu erfassen.
Zuständigkeit
Kantonales Steueramt, Abteilung Bezug und Register
Vorbedingungen
Bitte beachten Sie, dass abhängig vom Zeitpunkt der Meldung die Änderung des Auszahlungskontos erst für allfällige künftige Steuerrückerstattungen berücksichtigt werden kann.
Erforderliche Dokumente
Bankauszug oder Bankkarte mit den vollständigen Kontoangaben (IBAN-Nummer, Konto lautend auf).
Kosten
Die Prüfung des Antrages und die Änderung des Auszahlungskontos sind kostenlos.
Frist
Keine spezifische Frist. Abhängig vom Zeitpunkt der Meldung kann die Änderung des Auszahlungskontos erst für allfällige künftige Steuerrückerstattungen berücksichtigt werden.
Dauer
Bei positivem Resultat des Antrages wird die Änderung des Auszahlungskontos vorgenommen. Es erfolgt keine Bestätigung. Die Gutschriftsanzeige bei einer erfolgenden Auszahlung wird per Post zugestellt.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11)
§ 183
IV. Rückerstattung bezahlter Steuern
- Zuviel bezahlte, nicht geschuldete Steuern und Bussen werden von Amtes wegen zurückerstattet. Rechtskräftig festgesetzte Beträge gelten als geschuldet. Zurückzuerstattende Beträge werden verzinst.
- Unterbleibt die Rückerstattung von Amtes wegen, so kann der Steuerpflichtige beim Kantonalen Steueramt einen Rückerstattungsantrag stellen. Gegen die Abweisung eines Rückerstattungsantrages sind die gleichen Rechtsmittel gegeben wie gegen eine Veranlagungsverfügung. Der Anspruch erlischt 5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung geleistet worden ist.
- Werden Steuern an Ehegatten zurückerstattet, die in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe leben, kann die Zahlung an jeden der beiden Ehegatten erfolgen.
- Sind Steuerbeträge, die für beide Ehegatten geleistet wurden, nach ihrer Scheidung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung zurückzuerstatten, erfolgt die Rückerstattung je zur Hälfte an jeden der beiden Ehegatten. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen der Ehegatten, welche diese der zuständigen Bezugsbehörde bekanntgegeben haben.
- Weist ein Ehegatte nach, dass er nach der Scheidung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung Steuerbeträge für beide Ehegatten gemeinsam geleistet hat, werden sie an ihn zurückerstattet.
Vorgehen
- Erläuterungen im Formular lesen
- Formular ausfüllen und senden
- Der Antrag wird von der zuständigen Fachabteilung überprüft
- Bei positivem Resultat wird die Änderung des Auszahlungskontos vorgenommen oder es finden weitere Abklärungen statt
Weiterführende Informationen und Dokumente
Alternativ können Sie das Auszahlungskonto direkt über das eSteuerkonto ändern (nur für private Personen möglich und wenn das Konto nicht auf eine Drittperson oder Firma lautet). Für die Verwendung des eSteuerkonto benötigen Sie eine SwissID mit geprüfter Identität und ein Konto im Behördenportal des Kantons Solothurn (kostenlos).