Biodiversität

Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Mit der Anlage von Biodiversitätsförderflächen (bis 2013: ökologische Ausgleichsflächen) werden Flächen geschaffen, die diversen Tieren und Pflanzen als Lebensraum dienen. Biodiversitätsförderflächen (BFF) werden mit Beiträgen für die Qualität und Beiträgen für die Vernetzung unterstützt.
BFF I
Die Anlage von Biodiversitätsförderflächen (BFF) ist Teil des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV). Der Anteil an BFF muss mindestens 7 Prozent der ohne Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und 3,5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmachen. Für Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I gelten spezifische Bewirtschaftungsanforderungen.
BFF II
Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe II weisen besondere Zeigerarten und Strukturmerkmale auf. Im Agrarinformationssystem GELAN können die Bewirtschaftenden den Nachweis der Qualität mittels eines Attestes beantragen.
Merkblätter
- Zeigerarten BFF II in extensiven Wiesen
- Förderung BFF II im Sömmerungsgebiet
- Weisung BFF II für Hochstamm-Feldobstbäume
Attestformulare
Vernetzung
Das Ziel von Vernetzungsprojekten ist, die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern. Dafür werden Biodiversitätsförderflächen (BFF) so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Tieren und Pflanzen entstehen. Dank diesen «ökologischen Trittsteinen» wird die räumliche Verteilung (Vernetzung) naturnaher Lebensräume verbessert und die landschaftstypische Lebensraumvielfalt vergrössert.
Voraussetzung für Vernetzungsbeiträge ist eine abgeschlossene Vereinbarung mit einem vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojekt. Im Kanton Solothurn bestehen flächendeckend Vernetzungsprojekte. Der Bund trägt 90 Prozent der Beiträge, für 10 Prozent kommt der Kanton auf. Die Richtlinien Vernetzung definieren die Mindestanforderungen an Vernetzungsprojekte im Kanton Solothurn.
Vernetzungsprojekte und Ansprechpartner
Vernetzung «Saat in weiten Reihen im Getreide»
Im Kanton Solothurn kann die Saat von "Getreide in weiter Reihe" für die Förderung von Feldhasen und Feldlerchen sowie der Ackerbegleitflora und der Insektenvielfalt als BFF-Element in der Vernetzung angemeldet werden. Dies sofern die zusätzlichen Anforderungen an die Vernetzung erfüllt sind und die Flächen in einem dafür geltenden Massnahmengebiet der Vernetzung liegen.
Ab 2025 wird Getreide in weiter Reihe (GiwR) nicht mehr im Bundeskatalog der BFF geführt; die Kantone können aber einen Vernetzungsbeitrag ausrichten.
Für die Förderung von Kiebitzen muss mit der Trägerschaft des jeweiligen Vernetzungsprojekts Rücksprache gehalten werden.
Merkblätter
- Vernetzungsanforderung Getreide in weiter Reihe
- Ab 2025: Vernetzungsanforderung Getreide in weiter Reihe (GiwR)
- Plan Massnahmengebiet Vernetzung Getreide in weiter Reihe
- Ab 2025: Plan Massnahmengebiet Vernetzung Getreide in weiter Reihe
- Vernetzungsanforderung Kiebitze
- Plan Massnahmengebiet Vernetzung Kiebitze
Merkblätter
- Vorschau 2025 Wegleitung Biodiversitätsförderung (pdf, 259 KB)
- Wegleitung Biodiversitätsförderung Landwirtschaftsbetrieb (pdf, 11.13 MB)
- Merkblatt Bewirtschaftungsaufteilung Hostet (pdf, 107 KB)
- Berechnungshilfe Aufwände und Erträge Hostet (xlsx, 29 KB)