Blauzungenkrankheit

Allgemeines zur Blauzungenkrankheit

Die Nordwest- und die Nordostschweiz sowie die Romandie sind seit September 2024 stark von der Blauzungenkrankheit betroffen, welche vorwiegend Schafe und Rinder befällt. Das Blauzungenvirus wird in verschiedene Unter-Typen («Serotypen») eingeteilt. Eine Übersicht zur aktuellen Seuchensituation und weitere Informationen zur Krankheit finden Sie jederzeit auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):

Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch) 

Die vektorfreie Periode der Blauzungenkrankheit endet per 31. März 2025. Im Merkblatt der BLV erfahren Sie, was gesamtschweizerisch ab diesem Datum gilt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Tiere an der Blauzungenkrankheit erkrankt sind, sind Sie gemäss Tierseuchenverordnung dazu verpflichtet, dies Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt zu melden, welche/r den Verdacht mittels einer Blutprobe abklären wird. Verstellen Sie keine Tiere, bis Sie mittels Laborergebnis von der Tierarztpraxis oder dem Veterinärdienst erfahren haben, dass es sich um die bereits weit verbreiteten Serotypen BTV-3 oder BTV-8 handelt.

Merkblatt - Ende der vektorfreien Periode per 31.03.2025 / Impfung wird dringend empfohlen

Bekämpfungsstrategie 2025

Der Veterinärdienst Schweiz (alle Kantonstier/-ärztinnen und das BLV) hat das schweizweit einheitliche Vorgehen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in der Schweiz ab 2025 festgelegt. Die Zielsetzungen und die damit verbundenen Massnahmen sind unter anderem vom zirkulierenden Serotyp abhängig. Es werden folgende Situationen unterschieden:

  • Situation A: Der Serotyp tritt in der Schweiz bereits weitverbreitet auf und es besteht die Möglichkeit einer Impfung. Dies ist aktuell bei den Serotypen 3 und 8 der Fall. Seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen sind hier nicht nötig, jedoch dürfen klinisch kranke Tiere generell nicht verstellt werden. Zudem werden die Impfung gegen den im Bestand zirkulierenden Serotyp sowie die Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls dringend empfohlen.
  • Situation B: Der Serotyp tritt in der Schweiz regional erst begrenzt auf oder es besteht noch keine Möglichkeit einer Impfung. Dies ist aktuell bei allen anderen Serotypen als 3 und 8 der Fall. Um eine verlangsamte Seuchenausbreitung zu erwirken und damit noch nicht betroffene Gebiete oder Tierhaltungen zu schützen, wird durch seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen der Tierverkehr zu/von der betroffenen Tierhaltung eingeschränkt. Zudem werden Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls angeordnet.

Dringende Impfempfehlung

Eine Impfung gegen einige Serotypen der Blauzungenkrankheit ist möglich und wird dringend empfohlen. Die Impfung ist zurzeit die einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf. Die Impfung erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden, jedoch beteiligt sich der Bund an den Impfkosten. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung und das Entschädigungsverfahren wird abhängig von der Impfstoffnachfrage vom BLV festgelegt. Falls Sie Ihre Tiere impfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt. Weitere Details zur Impfung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt.

Merkblatt - Impfung Blauzungenvirus (Serotyp 3)

Entschädigung von Tierverlusten

Tiere, die wegen der Blauzungenkrankheit umstehen oder abgetan werden müssen, werden von der Tierseuchenkasse entschädigt. Voraussetzung für eine Entschädigung ist  pro aktuelles Kalenderjahr (1.1. - 31.12.2025) ein labordiagnostisch nachgewiesener Seuchenfall (=Virusnachweis) im Bestand oder beim umgestandenen / getöteten Tier. Eine entsprechende Probe kann von Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt entnommen und eingeschickt werden. Bei einem bestätigten Fall kann die Entschädigung mittels Formulars bei der Tierseuchenkasse beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu Seite 1 des Formulars komplett aus und senden es dann per Email an tiergesundheit@vd.so.ch oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Entschädigung mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Meldeformular - Entschädigung

Vortrag vom 14. Januar 2025 zur Blauzungenkrankheit