Aus- und Weiterbildung Forstpersonal

Die Abteilung Wald ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Waldarbeiter und Waldarbeiterinnen. Wir unterstützen die Weiterbildung des gesamten Forstpersonals und beteiligen uns bei der Försterausbildung. Wir unterstützen Praktika von Forstingenieuren und bieten selber Praktikumsplätze an.
- Aus- und Weiterbildung 2024 (pdf, 495 KB)
Holzerkurs: Förderbeitrag beantragen
Holzerkurs: Förderbeitrag beantragen |
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Beschreibung |
Führen forstlich ungelernte Personen Holzerntearbeiten im Wald in einem Auftragsverhältnis und gegen Entgelt aus, so ist das Absolvieren von 10 Kurstagen aus Gründen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 21a des Eidg. Waldgesetzes obligatorisch; ergänzend: WaV Art. 34. Für die Teilnahme an den Kursen können Beiträge beim AWJF beantragt werden. |
Formulare | |
Hinweis |
Informationen zum Kursobligatorium, den beitragsberechtigten Kursen und den Bedingungen für eine Beitragsberechtigung können den Weisungen Aus- und Weiterbildung des AWJF entnommen werden. |
Das oben aufgeführte online Formular ersetzt den ehemaligen Anhang A.
Anhänge Weisungen
- Aus- und Weiterbildung 24 Anhang B (pdf, 113 KB)
- Aus- und Weiterbildung 24 Anhang C (pdf, 78 KB)
- Aus- und Weiterbildung 24 Anhang D (pdf, 92 KB)
- Aus- und Weiterbildung 24 Anhang E (pdf, 69 KB)