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Holzerkurs: Förderbeitrag beantragen
Ergebnis
Bewilligung für das Finanzierungsgesuch und Auszahlung des Beitrags
Beschreibung
Führen forstlich ungelernte Personen Holzerntearbeiten im Wald in einem Auftragsverhältnis und gegen Entgelt aus, so ist das Absolvieren von 10 Kurstagen aus Gründen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 21a des Eidg. Waldgesetzes obligatorisch; ergänzend: WaV Art. 34. Für die Teilnahme an den Kursen können Beiträge beim AWJF beantragt werden.
Formulare
Hinweis
Informationen zum Kursobligatorium, den beitragsberechtigten Kursen und den Bedingungen für eine Beitragsberechtigung können den Weisungen Aus- und Weiterbildung des AWJF entnommen werden.
Zuständigkeit
Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Abteilung Wald
Vorbedingungen
Für eine Unterstützung der Kursteilnehmenden muss mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein
- Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss Arbeitnehmer/-in eines Forstbetriebes, einer Forstunternehmung oder anderer Unternehmungen / Organisationen mit Domizil im Kanton Solothurn sein, die Holzerntearbeiten im Wald verrichten.
oder
- Landwirt/-in mit Wohnsitz im Kanton Solothurn oder Landwirt/-in EFZ in Ausbildung einer Schule im Kanton Solothurn sein
oder
- Muss Waldbesitzer/-in, Waldpächter/-in mit explizitem Bewirtschaftungsauftrag oder Angestellte/r einer juristischen Person mit Waldbesitz sein und regelmässig Holzereiarbeiten ausführen.
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Kompetenznachweises
- Kopie der Rechnung des besuchten Kurses
- Kopie des Zahlungsnachweises (Bankbeleg, Postquittung)
- Einzahlungsschein oder IBAN-Kontoangaben
Frist
Bis 12 Monate nach Kursbesuch
Dauer
Ca. 4 Wochen nach Antragseingang
Rechtliche Grundlagen
- Art. 21a des Eidg. Waldgesetzes
- WaV Art. 34
- §22 WaG Solothurn
- Art. 29 und 30 WaG
Vorgehen
- Bestimmungen lesen und akzeptieren
- Formular ausfüllen und abschicken
- Gesuch wird sachlich geprüft
- Gesuch wird genehmigt
- Beitrag wird ausbezahlt