Der Regierungsrat hat heute Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat zur Teilrevision des Steuergesetzes verabschiedet. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verzichtet er aufgrund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren auf das Zusammenrechnen von Vorsorgeleistungen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren bezogen werden. Die Vorlage soll auf 2016 in Kraft treten, da auf diesen Zeitpunkt das neue Bundesrecht für die Kantone verbindlich wird.
Februar 2015
Teilrevision des Steuergesetzes geht an den Kantonsrat
- 24.02.2015