Auch Haushalte und Gewerbe sollen künftig ihren Stromversorger frei wählen können. Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes will der Bund die Grundlagen für eine effiziente, erneuerbare und sichere Stromversorgung schaffen. Der Regierungsrat begrüsst diesen Schritt, sieht aber Ergänzungsbedarf bei der Wasserkraft.
Januar 2019
Freie Wahl des Stromversorgers
- 28.01.2019