April 2020

Verordnungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise

  • 23.04.2020

Die kantonsrätliche Finanzkommission genehmigt verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Sie ist der Ansicht, dass der Regierungsrat rasch und proaktiv agiert hat und überall dort, wo kantonal Handlungsspielraum besteht, diesen auch nutzt.

Die Finanzkommission (FIKO) behandelte: die Verordnung über die Überbrückungshilfe für Selbständigerwerbende inkl. Änderung, die Verordnung zur Sicherung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien, die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bei Kindertagesstätten sowie die Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Kultursektor.

Für die rasche Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Überbrückungshilfe, die über die Oberämter vorgenommen wurden sowie für die gute Arbeit des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Bereich der Kurzarbeitsmeldungen verdient der Regierungsrat und die umsetzenden Ämter aus Sicht der FIKO grosses Lob. Dass im Steuerbereich Stundungen möglich sind und keine Verzugszinsen verlangt werden, was Privaten und der Wirtschaft Entlastungen bringen soll, ist ebenfalls im Sinne der FIKO.

Für die Soforthilfe für nicht gewinnorientierte Kulturbetriebe und Ausfallentschädigungen von Kulturbetrieben ist der Kanton für den Vollzug zuständig, was ebenfalls in einer Verordnung zu regeln ist. Diesem Beschluss wurde grossmehrheitlich zugestimmt.

Mit der Verordnung zur Sicherung der Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien soll verhindert werden, dass aufgrund eines unverschuldeten Wegfalls von Einkommen Familien Sozialhilfeunterstützung beanspruchen müssen - dies entlastet einerseits die Familien, aber auch die Einwohnergemeinden. Ebenso einverstanden ist die FIKO mit der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen bei Kindertagesstätten.

Die FIKO hat zur Kenntnis genommen, dass die Kantonale Finanzkontrolle die Prozesse proaktiv begleitet. Die Umsetzung der Massnahmen werden mittels Prüfungen auf Stichprobenbasis begleitet.

Die FIKO ist der Ansicht, dass der Regierungsrat rasch und proaktiv agiert hat und überall dort, wo kantonal Handlungsspielraum besteht, diesen auch nutzt. Sie spricht dem Regierungsrat grosses Lob und Dank dafür aus.