August 2020

Gesetzlich verankerte Kontrollen für fairen Lohnwettbewerb

  • 11.08.2020

Der Bund will die Kontrolltätigkeit bei kantonalen festgelegten Mindestlöhnen erleichtern. Weiter sollen die Bestimmungen über die Rückerstattung unrechtmässig erbrachter finanzieller Leistungen gesetzlich konkretisiert werden. Der Regierungsrat unterstützt die Vereinfachung der Kontrolltätigkeit bei kantonalen Mindestlöhnen, lehnt es jedoch ab, die finanzielle Rückerstattung stärker zu regulieren.

Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Änderung, um die Kontrollmöglichkeiten bei den kantonal festgelegten Mindestlöhnen zu erleichtern. Dadurch haben Kantone, welche kantonale Mindestlöhne festgelegt haben, eine griffige Handhabe, um missbräuchliche Arbeits- und Lohnbedingungen zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen zu gewährleisten.

Ebenfalls will der Bund will mittels Gesetzesänderung die Bestimmungen für die Rückerstattung von zu Unrecht erbrachten finanziellen Leistungen konkretisieren. Die heutige Zusammenarbeit im Bereich flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit beruhen auf Leistungsvereinbarungen, in denen die Ziele bezüglich Inhalt der Kontrollen sowie bestimmte konkrete Aspekte der Aufgabenerfüllung durch die Kantone als auch die finanzielle Abgeltung festgelegt sind. Die Leistungsvereinbarungen haben sich bewährt und tragen auch den lokalen Wirtschaftsstrukturen und den vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gewünschten differenzierten risikobasierten Strategien Rechnung. Die vorgeschlagene gesetzliche Rückerstattungsrecht bringt keine grundlegende Änderung mit sich, da ein solches bereits gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegeben und mittels Leistungsvereinbarung festgelegt ist. Deshalb lehnt der Regierungsrat diese Änderung ab.