Berufsleute der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche sollen ab 1. Juli 2021 mit der nötigen Fachkenntnis die Möglichkeit haben, Photovoltaik-Anlagen selbstständig ans Stromnetz anzuschliessen. Der Bund lockert die Zulassungsbedingungen für den Erhalt einer eingeschränkten Installationsbewilligung für Photovoltaik-Anlagen mit Anschluss ans Niederspannungsnetz. Gleichzeitig wird das bisherige Plangenehmigungs-verfahren durch ein Meldeverfahren und Stichprobenkontrollen durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI abgelöst.
Mit weiteren Verordnungsänderungen soll der administrative und finanzielle Aufwand reduziert und die Sicherheit dem Stand der Technik angepasst werden. Der Solothurner Regierungsrat stimmt den geplanten Änderungen zu.