Dezember 2020

Öffentliche Beschaffungen: Qualität soll mehr Gewicht erhalten

  • 22.12.2020

Die Kantone haben gemeinsam ein neues Konkordat erarbeitet, das die öffentlichen Beschaffungen der Kantone und Gemeinden regelt. Ein Beitritt des Kantons Solothurn ist für 2022 vorgesehen, verbunden mit einer Totalrevision des kantonalen Submissionsgesetzes. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.

Hintergrund: Das geltende Submissionsgesetz des Kantons Solothurn stammt von 1996. Es regelt im Wesentlichen die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kanton und die Gemeinden. Im gleichen Jahr ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten. Dieses Konkordat setzt, zusammen mit dem kantonalen Submissionsgesetz und der kantonalen Submissionsverordnung, unter anderem das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auf der Stufe der Kantone und Gemeinden um. Das GPA wurde im Jahr 2012 in einigen Punkten revidiert; so wurden etwa dessen Geltungsbereich erweitert und der Einsatz elektronischer Mittel ermöglicht. Die Änderungen erfordern auch eine Anpassung des Konkordats und des kantonalen Submissionsrechts.

Ab 2012 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Kantone das neue Konkordat – zusammen mit dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen einer «parallelen Harmonisierung des Beschaffungsrechts von Bund und Kantonen» – erarbeitet. Die Baudirektoren der Kantone haben dieses am 15. November 2019 einstimmig verabschiedet. Es ist nun an den kantonalen Parlamenten, über den Beitritt zur IVöB 2019 zu beschliessen.

Die IVöB 2019 bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Der Qualitätswettbewerb soll gegenüber dem reinen Preiswettbewerb ein grösseres Gewicht bekommen.
  • Der Grundsatz der Nachhaltigkeit sowie mögliche neue Zuschlagskriterien werden ausdrücklich genannt (z.B. Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder für Langzeitarbeitslose).
  • Neu gelten auch bestimmte Konzessionen und die Übertragung gewisser öffentlicher Aufgaben als öffentliche Beschaffung.
  • Als offizielles Publikationsorgan für Ausschreibungen wird die gemeinsam von Bund und Kantonen betriebene Internetplattform simap.ch bestimmt.
  • Der Einsatz moderner Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen wird gefördert, insbesondere durch die Regelung von Instrumenten wie elektronischen Auktionen.

Die Kantone sind unter der IVöB 2019 frei, ob sie die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen dem Submissionsrecht unterstellen wollen oder nicht. Der Regierungsrat sieht in der Vernehmlassungsvorlage davon ab, die Pensionskasse Kanton Solothurn für ihre Beschaffungen weiterhin dem Submissionsrecht zu unterstellen.

Die Vernehmlassung läuft bis am 22. März 2021.