Februar 2020

KANTONSRAT - Ja zu den rechtlichen Grundlagen für das Behördenportal

  • 28.02.2020

Die kantonsrätliche Justizkommission empfiehlt dem Kantonsrat, das Gesetz über das Behördenportal mit einigen Änderungen anzunehmen.

Den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand soll künftig ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen in elektronischer Form zu Verfügung stehen. Die Justizkommission (JUKO) hat die gesetzlichen Grundlagen dazu behandelt und einige Änderungen aufgenommen. So ist es der Kommission beispielsweise wichtig, dass im Gesetz festgehalten wird, dass alle Dienstleistungen auch weiterhin in nicht-elektronischer Form angeboten werden. Lange diskutiert wurden auch die Verpflichtung und die Kostenbeteiligung der Gemeinden. Letztlich unterstützte die JUKO eine Kostenbeteiligung, aber mit einer maximalen Deckelung. Die Kommission empfiehlt einstimmig, das Gesetz mit den vorgenommenen Änderungen anzunehmen.

Zustimmung zum Gesetz über die Kantonspolizei

Ebenfalls zur Annahme empfiehlt die JUKO die Änderungen des Gesetzes über die Kantonspolizei, dies grossmehrheitlich und nach intensiven und kontroversen Diskussionen mit einer beantragten Änderung. Einerseits mussten aufgrund von neuen Bundesvorgaben Änderungen vorgenommen werden, andererseits will die Kantonspolizei mit der Vorlage den Einsatz der vorhandenen Personalressourcen optimieren und mit zwei gesetzlichen Ergänzungen die wirkungsvolle polizeiliche Aufgabenerfüllung unterstützen.

Fall William W.

Die Kommission hat grossmehrheitlich beschlossen, einen Ausschuss zu bilden, der bis zur nächsten Sitzung einen Fragenkatalog, u.a. zum Stand der Umsetzung der Erkenntnisse des Expertenberichts, zuhanden der Gesamtkommission erarbeitet.