Februar 2020

Teilrevision Strassengesetz Kanton Solothurn liegt vor

  • 25.02.2020

Beim überarbeiteten Srassengesetz stehen zwei Aspekte im Zentrum: Die Abschaffung des Strassenbaufonds sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung von Velowegen von kantonaler Bedeutung. Der Regierungsrat hat das Geschäft heute zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Vorgeschichte: Die vorliegende Revision ist Bestandteil eines ursprünglich breiter gefassten Projektes zur Neuordnung der Verkehrsfinanzierung im Kanton Solothurn. Bereits im Februar 2015 hatte der Regierungsrat die Stossrichtungen der künftigen Strassenfinanzierung beschlossen. In der Folge änderten sich die Rahmenbedingungen jedoch massgebend: Im Rahmen einer vorgezogenen Teilrevision wurden die Einwohnergemeinden weitgehend von den Kosten des Kantonsstrassenbaus entlastet.

Mit dieser nun vorliegenden Revision sollen auch die zwei ursprünglich vorgesehenen Revisionspunkte umgesetzt werden: Abschaffung des Strassenbaufonds sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung von Velowegen von kantonaler Bedeutung.

Die Aufhebung des Strassenbaufonds ist eine Folge der Revision des WoV-Gesetzes von 2017. Auch ohne Fonds bleiben insbesondere die Erträge der Motorfahrzeugsteuer zweckgebunden. Sie sollen fortan in der Staatsrechnung so dargestellt werden, wie die Erträge aus der Wasserwirtschaft, deren Zweckbindung im Gesetz über Wasser, Boden und Abfall verankert ist.

Mit der Revision des Strassengesetzes soll es gleichzeitig einfacher werden, Velowege von kantonaler Bedeutung zu realisieren und so bestehende Netzlücken zu schliessen.