Der Kantonsärztliche Dienst hatte im Juni 2020 gegen eine auf Covid-19 positiv getestete Person eine Isolation - bis und mit 1. Juli 2020 - angeordnet. Diese Frist wurde nachweislich nicht eingehalten, worauf der Rechtsdienst des Departementes des Innern bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige einreichte. Die Personendaten wurden dabei von Seiten der Kantonalen Verwaltung jederzeit vertraulich behandelt.
Der Anwalt der angezeigten Person macht nun geltend, diese habe bei einem Telefongespräch mit dem Contact Tracing Team des Gesundheitsamtes eine falsche Auskunft erhalten und die Isolation deshalb – trotz anderslautender Anordnung - früher verlassen. Dieser vom Anwalt geäusserte Vorwurf wird departementsintern überprüft.
Da es sich sowohl bei der Strafanzeige als auch bei der internen Überprüfung um laufende Verfahren handelt, sind derzeit keine weiteren Auskünfte möglich.