Juli 2020

Leistungsauftrag für die Fachhochschule Nordwestschweiz zur Genehmigung empfohlen

  • 03.07.2020

Die Beurteilung des Leistungsauftrags an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2021 - 2024 durch die Interparlamentarische Kommission Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) fällt positiv aus. Die Kommission empfiehlt den kantonalen Parlamenten, den Leistungsauftrag zu genehmigen und den Globalbeitrag zu bewilligen.

Einfluss von Covid-19
Die Verhandlungen zum neuen Leistungsauftrag waren zum Zeitpunkt der Coronakrise bereits abgeschlossen, weshalb deren Auswirkungen auf die FHNW – erste konsolidierte Informationen liegen voraussichtlich erst im Herbst vor – noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Mitglieder der IPK FHNW können dies nachvollziehen, betonen jedoch die Notwendigkeit eines engen Austauschs zwischen Regierungsausschuss, Fachhochschulrat, Direktionspräsidium und Kommission, um negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können.

Verlängerung der Leistungsauftragsperiode auf vier Jahre
Die bisherige Leistungsauftragsperiode war jeweils auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgelegt, die nun auf vier Jahre verlängert werden soll. Die IPK FHNW erkennt den Mehrwert einer Harmonisierung mit der Periode der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation des Bundes und begrüsst die vorgeschlagene Änderung.

Eigenkapitalobergrenze in Höhe von CHF 30 Mio.
Ebenfalls positiv wurde die Festlegung der Eigenkapitalobergrenze für die FHNW auf CHF 30 Mio. aufgenommen. Allfällige Überschüsse werden vom verhandelten Globalbeitrag des nächsten Leistungsauftrags abgezogen. Das führte zu einer Reduktion des Globalbeitrags für den Leistungsauftrag 2021-24 von CHF 940,5 Mio. auf CHF 937,5 Mio., da das Eigenkapital der FHNW per 31.12.2019 CHF 33 Mio. betragen hatte.

FHNW als erste Wahl
Der IPK FHNW ist wichtig, dass die FHNW für Studierende aus den Trägerkantonen erste Wahl ist und begrüsst es, dass die Regierungen der Trägerkantone dieses Ziel im Leistungsauftrag festgehalten haben. Dass sich die FHNW diesbezüglich auf einem guten Weg befindet, bestätigen einerseits die erfolgreiche, coronabedingt notwendig gewordene Umstellung von Präsenzunterricht auf Fernunterricht innert Tagen und andererseits die Tatsache, dass der Schweizerische Akkreditierungsrat die FHNW am 27. März 2020 institutionell akkreditiert hat.
Nachdem in den letzten Jahren die Kosteneffizienz im Vordergrund stand, möchte die FHNW nun eine inhaltliche und digitale Weiterentwicklung des disziplinären Portfolios in Lehre und Forschung vornehmen sowie die bestehenden Studiengänge überprüfen. Die IPK ist davon überzeugt, dass der Anspruch, erste Wahl in einem Umfeld mit innovativer Konkurrenz zu sein, zwar entsprechenden Aufwand auslöst, sich jedoch lohnt.

Insgesamt beurteilte die IPK FHNW das Verhandlungsresultat grossmehrheitlich als positiv. Entsprechend empfiehlt sie den Parlamenten der Trägerkantone mit jeweils 17:1 Stimmen, den Leistungsauftrag zu genehmigen und den Globalbeitrag zu bewilligen.