Juli 2020

​​​​​​​Mehr Gemeindeautonomie beim Stimm- und Wahlrecht

  • 07.07.2020

Die kantonsrätliche Justizkommission will den Gemeinden mehr Kompetenzen beim Stimm- und Wahlrecht einräumen. Die entsprechenden Entscheide fielen in der Kommission jedoch sehr knapp aus.

Die Justizkommission hatte zwei Vorlagen zum Thema Gemeindeautonomie beim Stimm- und Wahlrecht zu beraten: Zum einen die Volksinitiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene» und zum andern den Auftrag «Mehr Flexibilität für Gemeinden beim Stimm- und Wahlrechtsalter».

Die Volksinitiative verlangt, dass die Vergabe von kommunalen politischen Rechten den Gemeinden überlassen werden soll. Das Initiativkomitee ist der Ansicht, dass dies gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzip Sinn macht. Viele niedergelassene Ausländer seien heute längst schon Teil unserer Gesellschaft, seien hier sozialisiert, übernehmen Verantwortung und tragen die Konsequenzen unserer Entscheidungen mit, ohne dass sie über die entsprechenden politischen Rechte verfügen. Würde die Möglichkeit geschaffen, diese Minderheit auf kommunaler Ebene einzubinden, wäre dies eine gesellschaftliche Anerkennung und ein demokratiepolitischer Fortschritt. Die Diskussion in der Justizkommission wurde engagiert und kontrovers geführt.

Die Gegner führten in ihrer Argumentation vor allem die Möglichkeit der Einbürgerung für Ausländer an, welche ihnen das Recht auf politische Mitgestaltung ermöglichen würde. Die Gemeindeautonomie führe in dieser Frage zu unklaren Verhältnissen im Kanton. Die Befürworter setzten vor allem auf die Integration und das politische Engagement von niedergelassenen Ausländern auf Gemeindeebene.  Die Entscheidung, ob das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene Ausländern zuteil kommen soll, sollte jede Gemeinde für sich selber entscheiden können. Am Ende entschied sich die Kommission knapp zugunsten der Initiative.

Der Auftrag «Mehr Flexibilität für Gemeinden beim Stimm- und Wahlrechtsalter» will den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden die Möglichkeit geben, selber darüber zu entscheiden, ob sie das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene auf das vollendete 16. Altersjahr senken wollen.  Das aktive und passive Wahlrecht soll unterschieden werden. Damit gilt es zu verhindern, dass es zu Konflikten mit der zivilrechtlichen Mündigkeit kommt. In der Debatte wurde bekräftigt, dass es unglaubwürdig erscheint, dass jemand mit 16 Jahren zwar abstimmen und wählen darf, wegen seines Alters jedoch selber nicht wählbar ist. Das Mündigkeitsalter von 18 Jahren sollte auch für die Politik gelten. In diesem Geschäft sollte unter dem Gesichtspunkt der Gemeindeautonomie entschieden werden, war die Meinung der Befürworter. Im Abstimmungsresultat spiegelte sich die Diskussion. Mit Stichentscheid zugunsten der Gemeindeautonomie wurde einer Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn und einer Änderung des Gesetzes über die Politischen Rechte zugestimmt.

 

Anpassungen bei der Anwaltsaufsicht

Mit der Vorlage sollen punktuelle Anpassungen am kantonalen Anwaltsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist, erfolgen. Die Vorlage beruht auf den Empfehlungen einer vom Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe, denen er sich anschliesst. Die Vorlage wurde in der Kommission grundsätzlich wohlwollend diskutiert.

Zu reden gab vor allem die Änderung bei der paritätischen Zusammensetzung der Anwaltskammer, welche durch ein weiteres, fachlich ausgewiesenes Mitglied erweitert würde. Dieses sollte weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem Gericht oder in der Strafverfolgung tätig sein. Die dritte Optik und der Grundsatz der Parität wurde unbestritten als ein guter Schritt zur Weiterentwicklung der Anwaltskammer begrüsst. Der Teilrevision des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und des Gesetzes über die Gerichtsorganisation sowie des Gebührentarifs wurde von der Justizkommission einstimmig zugestimmt.

 

 

 

Weitere Auskünfte

Beat Wildi, Präsident Justizkommission, 079 330 68 69