Am 29. Oktober 2019 hat der Regierungsrat zu einer Änderung des Justizvollzugs-gesetzes die Vernehmlassung eröffnet. Die Vorlage soll eine Optimierung der Schnittstellen zwischen Gerichten, Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) und Justizvollzugsbehörden ermöglichen und so die öffentliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Die Schwerpunkte der Vorlage sind folgende:
- beschleunigte Entscheide über die Aufhebung strafrechtlicher Massnahmen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen durch die Strafgerichte
- vollzugsrechtliche Sicherheitshaft
- Parteistellung der Justizvollzugsbehörden in nachträglichen richterlichen Entscheidverfahren
- Meldung potenzieller Gefährderinnen und Gefährder an die Kantonspolizei durch die Justizvollzugsbehörden
- Verbesserung der Datenbearbeitung und des Datenaustausches
Die eingegangenen Vernehmlassungsantworten zeigen, dass der grundsätzliche Revisionsbedarf unbestritten ist. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Vorlage werden grossmehrheitlich begrüsst. Nahezu alle Vernehmlassungsteilnehmenden bezeichnen die Verbesserung der Datenbearbeitung und des Datenaustauschs im Bereich des Justizvollzugs als zweckmässig. Ebenso werden die vorgeschlagenen Massnahmen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen Gerichten, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsbehörden grossmehrheitlich befürwortet.
Aufgrund der überwiegenden Zustimmung zur Vorlage hat der Regierungsrat das Departement des Innern beauftragt, Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat auszuarbeiten.