März 2020

Einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung

  • 16.03.2020

Der Regierungsrat begrüsst die Massnahmen, welche der Bund heute beschlossen hat. Auch ihm ist es ein zentrales Anliegen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung so gut wie möglich zu schützen. Der Kanton Solothurn trägt die Massnahmen selbstverständlich mit.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass er einschneidende Massnahmen ergreift, welche die gesamte Bevölkerung und die Wirtschaft massiv treffen. Mit Blick auf die sehr kritische Lage, gibt es jedoch keine Alternativen.

«Dialog Wirtschaft»: Der Regierungsrat ist sich der weitreichenden Konsequenzen dieser ausserordentlichen Situation für die Wirtschaft sehr bewusst. Frau Landammann und Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss ist in Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden und wird auch das Gespräch mit den Sozialpartnern suchen. Im «Dialog Wirtschaft» wird man die Lage analysieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dieser Prozess läuft nun an, aktuell ist es noch zu früh, um mögliche konkrete Massnahmen zu kommunizieren. Weiter können Unternehmen, welche aufgrund der aktuellen Situation in Liquiditätsengpässe kommen, beim Steueramt eine Zahlungsfristverlängerung beantragen.

Anlaufstelle AWA:

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit publiziert die wichtigsten Informationen – beispielsweise zu Kurzarbeitsentschädigung und Bürgschaften unter awa.so.ch. Es hat zudem eine eigene Hotline - corona@awa.so.ch - 032 627 95 23 für die Unternehmen eingerichtet. Die Hotline ist vorerst von Montag bis Freitag, von 10.00 bis 16.00 Uhr in Betrieb. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist aufgrund der vielen Anfragen stark belastet. Die Unternehmen sind angehalten, sich selbstständig auf der Website zu informieren und sich nur bei Unklarheiten und Fragen an die Hotline zu wenden.



Richtlinien zur Notbetreuung: Nachdem der Bundesrat am Freitag beschlossen hatte, die Schulen zu schliessen, zog der Regierungsrat gestern Sonntag nach: Ab morgen dürfen Kindertagesstätten und Horte nur noch ein Notangebot aufrechterhalten. Der Betrieb von Spielgruppen wird eingestellt. Seit heute Nachmittag steht den Anbietern von familienergänzenden Betreuungsmassnahmen ein Merkblatt zur Verfügung, welches die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Notbetreuung regelt. Darin wird beispielsweise festgelegt, welche Kinder respektive Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Entsprechende Regelungen für die Notbetreuung an den Schulen folgen.

Weitere Informationen
https://so.ch/fileadmin/internet/staatskanzlei/stk-komm/Dokumente/2020/Corona/Richtlinien_FEB__SEB_200316.pdf