Die Einschränkungen betreffen insbesondere Tätigkeiten und Dienstleistungen mit Publikumsverkehr. Grundsätzlich sind Vorsprachen bei staatlichen Büros bis auf weiteres nur nach telefonischer Vereinbarung oder aufgrund einer Einladung möglich.
Die Bevölkerung wird im Übrigen gebeten, sich auf der Internet-Seite oder telefonisch bei der jeweiligen Dienststelle zu erkundigen, wieweit Büros und Schalter noch geöffnet sind.